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Stand: 09.09.2026 · Version 3
Kein Ersatz für ärztliche Beratung. Im Notfall 112, ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117.
Impfen
Wir haben Impfungen verpasst. Wie holen wir sie nach?
Vereinbare einen Termin in der Kinderarztpraxis, nimm den Impfausweis mit und lass die fehlenden Dosen nachholen; in der Regel wird deswegen keine Impfserie von vorn begonnen, denn nach dem Grundsatz der Ständigen Impfkommission zählt jede Impfung. Wichtig sind der Mindestabstand zur vorherigen Dosis und das Alter deines Kindes, denn manche Impfungen werden nur bis zu einem bestimmten Alter nachgeholt.
Redaktionell geprüft, noch ohne Fachreview.
Was nachweislich hilft
Die wichtigste Nachricht zuerst, weil sie die häufigste Sorge auflöst: Eine verpasste Impfung macht nichts kaputt, was schon aufgebaut wurde.
Bei teilweise geimpften Kindern zählen alle bisher dokumentierten Impfungen, sofern der Mindestabstand zwischen den einzelnen Dosen nicht unterschritten wurde. Unter dieser Voraussetzung gilt der Grundsatz der Ständigen Impfkommission „Jede Impfung zählt!“: Es gibt grundsätzlich keine unzulässig großen Abstände zwischen den Impfungen.
Quellen: STIKO / RKI 2026, RKI 2026
Auch eine für viele Jahre unterbrochene Grundimmunisierung muss in der Regel nicht neu begonnen werden, sondern wird mit den fehlenden Impfstoffdosen komplettiert. Auch eine nicht rechtzeitig gegebene Auffrischimpfung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Quellen: STIKO / RKI 2026, RKI 2026
Der zweite Schritt ist ein Termin, kein Warten auf die nächste Vorsorgeuntersuchung.
Die Ständige Impfkommission schreibt, jeder Praxisbesuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sollte dazu genutzt werden, den Impfstatus zu überprüfen und fehlende Impfungen möglichst umgehend nachzuholen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Alters, der Anzahl und der Zeitpunkte früher durchgeführter Impfungen sollte ein individueller Impfplan erstellt werden.
Quellen: STIKO / RKI 2026
Nimm den Impfausweis mit. Er ist die Grundlage, auf der die Praxis den Plan baut.
Fehlende oder lückenhafte Impfdokumente sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts regelmäßig kein Grund, notwendige Impfungen zu verschieben oder eine Grundimmunisierung nicht zu beginnen. Ist der Impfausweis nicht auffindbar, sollte nach Angaben der Ständigen Impfkommission versucht werden, die Informationen zu früher durchgeführten Impfungen aus ärztlichen Unterlagen zu ermitteln; gegebenenfalls kann auf Basis der dokumentierten Impfanamnese ein neuer Impfausweis ausgestellt werden.
Quellen: STIKO / RKI 2026, RKI 2026
Bei unbekanntem Impfstatus ist im Interesse der zu schützenden Person von fehlenden Impfungen auszugehen. Impfungen, die nicht dokumentiert sind, sollen den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entsprechend nachgeholt werden.
Quellen: STIKO / RKI 2026
Für Kinder zwischen dem ersten und dem fünften Geburtstag gibt es ein festes Nachholschema.
Für eine vollständige Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B sollen bei Kindern ab 12 Monaten je 2 Impfstoffdosen in zweimonatigem Abstand und eine dritte Dosis im Abstand von mindestens 6 Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden. Auffrischimpfungen werden dann im Alter von 5 bis 6 Jahren und mit 9 bis 16 Jahren gegeben.
Quellen: STIKO / RKI 2026
Ab dem Alter von 12 Monaten ist für Haemophilus influenzae Typ b nur noch eine Impfstoffdosis und für Pneumokokken sind nur noch zwei Impfstoffdosen im Abstand von 8 Wochen erforderlich.
Quellen: STIKO / RKI 2026
Fehlende Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen werden ab dem Alter von 11 Monaten mit zwei Impfungen im Abstand von 4 bis 6 Wochen nachgeholt.
Quellen: STIKO / RKI 2026
Die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B soll bis zum fünften Geburtstag nachgeholt werden. Beginnt die Impfserie im Alter von 12 bis 23 Monaten, gilt weiterhin das Schema 2 plus 1 mit 2 Monaten Abstand zwischen den ersten beiden Dosen und 12 bis 23 Monaten Abstand zwischen der zweiten und der dritten Dosis; ab dem Alter von 2 Jahren besteht die Serie aus 2 Dosen im Mindestabstand von 1 Monat.
Quellen: STIKO / RKI 2026, RKI 2026
Zwei Dinge sind beim Nachholen wichtiger als Eile.
Für einen lang andauernden Impfschutz ist es von besonderer Bedeutung, dass bei der Grundimmunisierung der empfohlene Mindestabstand zwischen vorletzter und letzter Impfstoffdosis nicht unterschritten wird; er beträgt meist 6 Monate. Mindestabstände sollen nur im dringenden Ausnahmefall unterschritten werden, etwa vor einer kurzfristigen Auslandsreise.
Quellen: STIKO / RKI 2026, RKI 2026
Werden Lebendimpfstoffe nicht am selben Tag verabreicht, ist zwischen ihnen in der Regel ein Mindestabstand von 4 Wochen einzuhalten. Zwischen Totimpfstoffen sowie zwischen Tot- und Lebendimpfstoffen ist kein Mindestabstand erforderlich.
Für die Kita hängt an einer dieser Impfungen eine gesetzliche Pflicht.
Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Kinder in Kindergarten, Kindertagespflege oder Schule müssen den Nachweis über die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masernimpfungen erbringen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität vorlegen.
Quellen: STIKO / RKI 2026, RKI 2022, RKI 2025
Kinder im Alter von 12 bis 23 Monaten müssen für diesen Nachweis eine Masern-Impfstoffdosis erhalten haben, Kinder ab 24 Monaten mindestens zwei. Ungeimpfte Kinder ohne ausreichende Immunität können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden.
Quellen: STIKO / RKI 2026
Was nicht hilft
Serologische Kontrollen zur Klärung der Notwendigkeit von Nachholimpfungen sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll, weil die in klinischen Laboratorien verwendeten Testmethoden häufig keine ausreichende Sensitivität und Spezifität aufweisen. Routinemäßige Antikörperbestimmungen vor oder nach Standardimpfungen sind nicht angebracht.
Quellen: STIKO / RKI 2026
Blut abnehmen zu lassen, um zu prüfen, ob eine Impfung „noch sitzt“, bringt also in aller Regel nichts. Ebenso wenig hilft es, sich auf die Erinnerung zu verlassen.
Anamnestische Angaben zu bisherigen Impfungen oder durchgemachten Krankheiten wie Masern, Mumps und Röteln sind mit Ausnahme von Varizellen oft unzuverlässig und sollten bei der Planung von Nachholimpfungen nicht berücksichtigt werden. In Einzelfällen ist ein hiervon abweichendes Vorgehen vertretbar.
Quellen: STIKO / RKI 2026
Die anamnestischen Angaben zu Varizellen sind dagegen meist zuverlässig. Nach anamnestisch durchgemachten Windpocken mit typischem klinischem Bild ist die Varizellen-Impfung nicht erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der Serostatus geklärt und die Varizellen-Impfung bei negativer Serologie durchgeführt werden.
Quellen: STIKO / RKI 2026
Was schadet
Was schadet, ist nicht das Nachholen, sondern das weitere Warten.
Eine Überschreitung der empfohlenen Impfabstände ist bei den meisten Impfungen nicht problematisch, verzögert aber den Aufbau der Immunität. Das Robert Koch-Institut rät, Überschreitungen besonders beim jungen Kind zu vermeiden.
In einer Kohorte von 316.404 Kindern aus King County im Raum Seattle hatten Kinder, die für ihr Alter zu wenige Keuchhusten-Impfdosen erhalten hatten, während der Grundimmunisierung ein 4,8-fach höheres Erkrankungsrisiko, mit einem Vertrauensbereich von 3,1 bis 7,6; in diese Teilauswertung gingen 298.166 Kinder ein.
Quellen: JAMA Network Open 2021
Eine bloße Verzögerung, bei der am Ende die vollständige Dosiszahl erreicht wird, war in derselben Kohorte nicht mit einem höheren Erkrankungsrisiko verbunden: Das Risikoverhältnis lag bei 0,8, mit einem Vertrauensbereich von 0,3 bis 2,2; in diese Teilauswertung gingen 257.913 Kinder ein.
Quellen: JAMA Network Open 2021
Manche Impfungen lassen sich nach einem bestimmten Alter nicht mehr nachholen. Deshalb ist Warten hier tatsächlich ein Verlust.
Bei Impfungen, die nur bis zu einem bestimmten Alter empfohlen sind, wird eine unvollständige Grundimmunisierung nicht fortgesetzt, wenn das Kind dieses Alter überschritten hat. Die Rotavirus-Impfserie muss je nach Impfstoff bis zum Alter von 24 oder 32 Lebenswochen abgeschlossen sein; die Pneumokokken-Impfung ist ab dem Alter von 24 Monaten nicht mehr als Standardimpfung empfohlen und wird als solche auch nicht nachgeholt; für Kinder mit besonderem Risiko bleibt sie als Indikationsimpfung empfohlen.
Quellen: STIKO / RKI 2026
Die Sorge, dass eine zusätzliche Dosis schadet, ist nach der Datenlage der Ständigen Impfkommission unbegründet.
Von zusätzlich verabreichten Impfstoffdosen geht in der Regel kein erhöhtes Risiko aus. Kombinationsimpfstoffe können deshalb auch dann verwendet werden, wenn nicht alle enthaltenen Komponenten erforderlich sind.
Quellen: STIKO / RKI 2026
Eine mit einem bestimmten Kombinationsimpfstoff begonnene Impfserie kann, etwa bei einem Lieferengpass, mit Impfstoffen eines anderen Herstellers vervollständigt werden. Das Robert Koch-Institut schreibt zugleich in einer Antwort mit Stand vom 25. Juni 2020, ein Wechsel des Impfstoffs während der Grundimmunisierung sollte möglichst vermieden werden, um eine optimale Schutzwirkung zu erzielen.
Quellen: STIKO / RKI 2026, RKI 2026, RKI 2026
Zu Dosierungen sagen wir hier nichts über das hinaus, was die amtlichen Empfehlungen selbst nennen. Welche Impfstoffe in welcher Menge zum Nachholen passen, hängt am Alter deines Kindes und an der Fachinformation des Präparats; das ist Sache der Kinderarztpraxis.
Quellen
- Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026 · STIKO / RKI, 2026 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-08
- Antworten des RKI auf häufig gestellte Fragen zum Impfen · RKI, 2026 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-07
- Rechtliches, Aufklärung und Dokumentation zum Impfen: Häufig gestellte Fragen und Antworten · RKI, 2026 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-07
- Schutzimpfung gegen Meningokokken: Häufig gestellte Fragen und Antworten · RKI, 2026 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-05
- Faktenblatt zum Impfen: 6-fach-Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis, Hib und Hepatitis B · RKI, 2026 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-05
- Schutzimpfung gegen Masern: Masernschutzgesetz · RKI, 2022 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-07
- Faktenblatt zum Impfen: Masern-(Mumps-Röteln-)Impfung · RKI, 2025 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-05
- Association of Diphtheria-Tetanus-Acellular Pertussis Vaccine Timeliness and Number of Doses With Age-Specific Pertussis Risk in Infants and Young Children · JAMA Network Open, 2021 · Kohortenstudie · Stufe 3: Primärstudie · DOI 10.1001/jamanetworkopen.2021.19118 · abgerufen 2026-09-05
- S3-Leitlinie Fiebermanagement bei Kindern und Jugendlichen (AWMF 027-074), Langfassung · DGKJ / AWMF, 2025 · Leitlinie · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-05
- Fieber bei Babys und Kindern · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2026 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-05
- DGKJ-Elterninformation: Mein Kind hatte einen Fieberkrampf · DGKJ / Gesellschaft für Neuropädiatrie, 2018 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-05
Versionshistorie
- v3 · 9. September 2026 · Redaktionell gelesen und freigegeben. (Redaktion)
- v2 · 8. September 2026 · Überarbeitung nach Evidenz-Review 2026-09-07 (Redaktion)
- v1 · 7. September 2026 · Erstfassung (Redaktion)
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